NDSi - Informationstechnik Allgemeine Geschäftsbedingungen:
A. Der Geltungsbereich
NDSi – Informationstechnik ist ein Ingenieurbüro. Wir beraten, implementieren und vermarkten Lösungen in der IT-Branche.
A.1- NDSi - Informationstechnik Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preise gemäß aktueller Preisliste und Einhaltung der Lizenzbedingungen bei Vertragsprodukten., und auch soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
A.2 Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der NDSi - Informationstechnik.
A.3 Nur wenn von NDSi - Informationstechnik anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden bestätigt wurden, finden sie ihre Wirksamkeit. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
B. Leistungen, Lieferungen, Angebote
B.1 Die Angebote der NDSi - Informationstechnik sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der NDSi - Informationstechnik, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
B.2 Der Auftragsgeber einer einer Bestellung ist an diese gebunden. Die NDSi - Informationstechnik ist berechtigt, innerhalb von 30 Werktagen die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen.
B.3 NDSi - Informationstechnik ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn Tatsachen aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist oder das bestellte Produkt durch Vertragsänderung nicht mehr bestellbar ist..
B.4 NDSi - Informationstechnik ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
B.5 Der NDSi - Informationstechnik bleibt ausdrücklich das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturieren vorbehalten.
B.6 Evtl. vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der NDSi - Informationstechnik zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
B.7 Die Liefertermine werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der NDSi - Informationstechnik vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der NDSi - Informationstechnik oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte die NDSi - Informationstechnik mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die NDSi - Informationstechnik berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
B.8 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die NDSi - Informationstechnik berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
C. Verschiebung und Stornierung der Liefertermine
C.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert und kein Fall der Rücksendung gemäß der ergänzenden allgemeinen Bedingungen vorliegt oder Verschiebungen von Lieferterminen mit der NDSi - Informationstechnik vereinbart, die er zu vertreten hat, kann die NDSi - Informationstechnik ohne gesonderten Nachweis Schadensersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.
D. Warenabnahme und Gefahrübergang
D.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung lt. Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit nicht die Voraussetzungen für eine Rücksendung gemäß unseren AGB vorliegen.
D.2 Unwesentliche Mängel, welche die Funktionsfähigkeit der Lieferung nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
D.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der NDSi - Informationstechnik benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der NDSi - Informationstechnik verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
E. Zahlungsbedingungen und Preise
E.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenen Preise verstehen sich FOB ab Paderborn. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen Preislisten berechnet.
E.2 Gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGBG behält die NDSi - Informationstechnik sich das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen bei der NDSi - Informationstechnik eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
E.3 Zahlungen wenn nicht abweichend vereinbart wurde, sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der NDSi - Informationstechnik ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Sparkasse Paderborn zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
E.4 NDSi - Informationstechnik ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die NDSi - Informationstechnik berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
E.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
E.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die NDSi - Informationstechnik jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die NDSi - Informationstechnik Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
F. Vorbehalt des Eigentums
F.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von der NDSi - Informationstechnik bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
F.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der NDSi - Informationstechnik unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von der NDSi - Informationstechnik berücksichtigt.
F.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der NDSi - Informationstechnik gehörenden Waren erwirbt die NDSi - Informationstechnik Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die NDSi - Informationstechnik als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne die NDSi - Informationstechnik zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum von der NDSi - Informationstechnik im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
F.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von der NDSi - Informationstechnik an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die NDSi - Informationstechnik zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
F.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die NDSi - Informationstechnik gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
F.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die NDSi - Informationstechnik ab. Die NDSi - Informationstechnik ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von der NDSi - Informationstechnik wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die NDSi - Informationstechnik darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
F.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der NDSi - Informationstechnik um mehr als 20%, gibt die NDSi - Informationstechnik auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
F.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der NDSi - Informationstechnik Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der NDSi - Informationstechnik benutzt werden.
G. Die Gewährleistung
G.1 Die NDSi - Informationstechnik gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
G.2 Die NDSi - Informationstechnik gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der NDSi - Informationstechnik schriftlich bestätigt wurden. Die NDSi - Informationstechnik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
G.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie falschem Anschluss / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und /oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mängel sind.
G.4 Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
G.5 Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, beträgt die Gewährleistung 24 Monate ab der Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die NDSi - Informationstechnik etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
G.6 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der NDSi - Informationstechnik Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der NDSi - Informationstechnik über. Falls die NDSi - Informationstechnik Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
G.7 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die NDSi - Informationstechnik die Kosten zur Beschaffung der notwendigen Produkte zu dieser. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
G.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängel-Anzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die NDSi - Informationstechnik berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
G.9 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
G.10 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen NDSi - Informationstechnik Preisliste zu beachten.
H. Die gewerbliche Schutz - Rechte und Urheber - Rechte Dritter
H.1 Die NDSi - Informationstechnik übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat der NDSi - Informationstechnik von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
H.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die NDSi - Informationstechnik von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozess-kosten sind angemessen zu bevorschussen.
I. Haftung
I.1 Die Haftung der NDSi - Informationstechnik ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Die NDSi - Informationstechnik haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.
I.2 Die Haftung der NDSi - Informationstechnik für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von den NDSi - Informationstechnik Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der NDSi - Informationstechnik tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
I.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung.
J. Import- und Export - Genehmigungen
J.1 Von der NDSi - Informationstechnik gelieferte Produkte und technisches Wissen sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhrland, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C.20230 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
J.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der NDSi - Informationstechnik bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der NDSi - Informationstechnik.
K. EG-Einfuhrumsatzsteuer
K.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die NDSi - Informationstechnik ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Ware sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die NDSi - Informationstechnik zu erteilen.
K.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand- insbesondere eine Bearbeitungsgebühr- der bei der NDSi - Informationstechnik aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
K.3 Jegliche Haftung von der NDSi - Informationstechnik aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der NDSi - Informationstechnik nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
L. Allgemeine Bestimmungen
L.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
L.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartnern im Sinne von §24 AGBG ist Paderborn. Die NDSi - Informationstechnik ist jedoch berechtigt, den Vertriebspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
L.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
L.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der NDSi – Informationstechnik als Ingenieurbüro mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der NDSi - Informationstechnik im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Aufragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die NDSi - Informationstechnik die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwendet.
L.5 Sollten sich Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin gültig.